Günstige Riester Rente – Preisvergleich anfordern – Riesterförderung Beträge

Förderung der Riester-Rente

Die staatliche Förderung von Riester-Verträgen findet durch das Gewähren von Zulagen und von Steuervorteilen statt. So kann man als Riester-Versicherter die Grundzulage von 175 Euro pro Jahr und die jährliche Kinderzulage von 185 Euro pro Kind, das vor 2008 geboren ist, erhalten. Ist das Kind 2008 oder später geboren, beträgt die jährliche Kinderzulage sogar 300 Euro. Bei der Einkommensteuererklärung kann man 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben absetzen. Dabei prüft das Finanzamt, welche Variante günstiger für den Versicherten ist, die Zulage oder der Sonderausgabenabzug. Wenn die steuerliche Absetzbarkeit über dem Zulagenanspruch liegt, kann sich neben den festzusetzenden Zulagen noch eine Steuerersparnis ergeben.

Zusatzbonus von 200 Euro für junge Riester-Einsteiger

Eine einmalige Sonderzulage von 200 Euro bekommt derjenige, der zum ersten Januar des Jahres, in welchem der Riester-Vertrag abgeschlossen wird, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Insgesamt liegt der Anteil der staatlichen Förderung am Sparaufkommen des Riester-Versicherten bei etwa dreißig bis über neunzig Prozent. Der genaue Wert ist abhängig von Einkommen und Kinderzahl. Generell haben Menschen mit niedrigerem Einkommen und mehr Kindern einen höheren prozentualen Förder-Anteil am Sparaufkommen für den Riester-Vertrag.