Günstige Gebäudeversicherung Brandversicherung – Preisvergleich – Versicherungssumme
Welche Höhe sollte die Versicherungs-Summe haben?
Bei Festlegung der Versicherungs-Summe für die Wohngebäudeversicherung sollte man beachten, dass diese sich am tatsächlichen Wert des Objekts orientiert und möglichst nicht nennenswert davon abweicht. Tritt ein Schaden ein und stellt sich dann heraus, dass der aktuelle Wert des Gebäudes höher ist als die Versicherungssumme, diese also entweder zu niedrig gewählt wurde oder durch nachfolgende Wertsteigerung des Objekts zu niedrig geworden ist, dann spricht man von Unterversicherung. Wenn dann ein Schadensfall vorkommen sollte und das Versicherungsunternehmen zahlen soll, nimmt dieses eine Reduzierung der Schadensersatzzahlung im Verhältnis zur festgestellten Unterversicherung vor. In der Praxis kann das dann so aussehen: Der Versicherungsnehmer hat in seinem Vertrag eine Versicherungssumme von 120.000 Euro stehen, obwohl der aktuelle Wert des Gebäudes 240.000 Euro beträgt, und ist damit zu fünfzig Prozent unterversichert. Entsteht nun ein Schaden in Höhe von 20.000 Euro am versicherten Gebäude, so erhält der Versicherte nur die Hälfte davon, im Ergebnis 10.000 Euro ersetzt. Ein ärgerliches Resultat, das sich durch rechtzeitiges Anpassen des Vertrags hätte vermeiden lassen.
Wohnflächenmodell und gleitende Neuwertversicherung
Ein gangbarer Weg, dem Problem der Unterversicherung entgegenzuwirken, besteht darin, sich vom Versicherungsunternehmen im Vertrag zusichern zu lassen, dass im Fall eines Schadens auf den Unterversicherungseinwand vom Versicherer verzichtet wird. Hierfür ist es üblicherweise erforderlich, die sogenannte gleitende Neuwertversicherung zu vereinbaren, bei der es so ist, dass sowohl die Versicherungssumme als auch der Versicherungsbeitrag wiederkehrend mit der Wertsteigerung des versicherten Objekts in Einklang gebracht werden. Eine weitere Variante zur Vermeidung von Unterversicherung sieht so aus, dass der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet, wenn im Versicherungsvertrag das Wohnflächenmodell gewählt wird, bei welchem das Wohnobjekt nach Typ und Ausstattung eingeordnet und der Versicherungsbeitrag je qm vereinbart wird.