Günstige Riester Rente – Preisvergleich anfordern – Anspruch auf Riester

Berechtigter Personenkreis

Personen, die einen unmittelbaren Anspruch auf die Riester-Förderung haben, sind zum Beispiel rentenversicherte Arbeitnehmer sowie Amtsträger, Beamte, Soldaten, Richter, Eltern, die Kindererziehungszeiten beantragt haben, Bezieher von Arbeitslosengeld I und II und Krankengeldbezieher. Außerdem auch geringfügig Beschäftigte und Personen, die Angehörige zu Hause pflegen und die Pflege nicht gewerblich betreiben. Auch der nicht berufstätige Ehepartner einer unmittelbar zulagenberechtigten Person kann staatliche Förderung erhalten, wenn er einen eigenen Riester-Vertrag hat, in den mindestens sechzig Euro jährlich eingezahlt werden.

Personen ohne Riester-Förderung

Keinen unmittelbaren Anspruch auf Riester-Förderung haben zum Beispiel Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, sowie Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen, also Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Architekten und Apotheker. Des weiteren haben Bezieher von Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrenten ohne rentenversicherungspflichtige Tätigkeit keinen Riester-Förderanspruch. Ebenso wie nicht rentenversicherungspflichtige Studenten und geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag nicht auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufstocken.